Nebenbestimmung betreffend Anzeige- und Antragspflichten für konkretes Sportwettangebot eines Sportwettveranstalters nicht zu beanstanden (Beschluss vom 28.03.2022, M 27 S 22.1475)
Eine Nebenbestimmung in einer Konzession zur terrestrischen Veranstaltung von Sportwetten, nach der der Erlaubnisinhaber (hier: Veranstalter eines Sportwettangebots, das über die Verkaufs- und Annahmestellen der Lotteriegesellschaften in den einzelnen Bundesländern vertrieben wird) die Absicht zum Angebot von Wetten, die in der auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlichten Liste aufgeführt sind, …
VG München, ZfWG 2022, 394-396 (Beschluss vom 28.03.2022, M 27 S 22.1475)
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