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ZFWG 2024, 246
OVG Nordrhein-Westfalen 
Ordnungsrechtlicher und strafrechtlicher Glücksspielbegriff sind deckungsgleich (Beschluss vom 11.03.2024, 13 B 1047/22)

Auch dem Entgeltbegriff des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 ist eine Erheblichkeitsschwelle immanent. Dies folgt aus dem systematischen Zusammenhang der glücksspielrechtlichen Regelung mit § 33 h Nr. 3 GewO, der seinerseits auf § 284 StGB Bezug nimmt. Der Landesgesetzgeber darf den ordnungsrechtlichen Begriff des Glücksspiels bei „anderen“ Spielen mit Gewinnmöglichkeit nicht weiter fassen als den Glücksspielbegriff des § 284 StGB, …

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2024, 246-251 (Beschluss vom 11.03.2024, 13 B 1047/22)

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