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ZFWG 2016, 169
OVG Saarland 
Rechtmäßige Untersagung der Vermittlung von Ereigniswetten eines nicht konzessionierten Sportwettveranstalters (Beschluss vom 08.06.2015, 1 B 14/15)

Bestehen Zweifel an der Vereinbarkeit zumindest von Teilen der vom Wettveranstalter angebotenen Sportwetten mit den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags und damit an der Konzessionsfähigkeit des Sportwettenveranstalters, ist auch die Vermittlung von Sportwetten gerade dieses Veranstalters voraussichtlich nicht erlaubnisfähig.

OVG Saarland, ZfWG 2016, 169 (Beschluss vom 08.06.2015, 1 B 14/15)

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