Reichweite des Abstandsgebotes zwischen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen (Beschluss vom 25.03.2022, 14 K 4465/21)
Der Begriff der Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 42 Abs. 3 LGlüG BW kann neben geschlossenen Gebäuden auch zur bestimmungsgemäßen Nutzung durch Jugendliche gewidmete Anlagen und hergerichtete Plätze jeder Art, insbesondere auch Freizeitanlagen wie Skateranlagen erfassen. Die Mitbenutzung einer solchen Anlage durch nicht vom Schutzzweck der Norm erfasste Personenkreise (Kinder und Erwachsene) dürfte deren Subsumtion unter § 42 Abs. …
VG Karlsruhe, ZfWG 2023, 100 (Beschluss vom 25.03.2022, 14 K 4465/21)
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