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ZFWG 2020, 156
OVG Nordrhein-Westfalen 
Sperrzeitverstöße führen zur Annahme der Unzuverlässigkeit eines Spielhallenbetreibers (Beschluss vom 19.12.2019, 4 B 734/18)

Die allgemeinen glücksspielrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 AG GlüStV NRW gelten ergänzend zu den in § 16 AG GlüStV NRW geregelten speziellen Voraussetzungen für die Erteilung spielhallenrechtlicher Erlaubnisse, soweit sie sich nicht ausdrücklich nur auf bestimmte andere Glücksspielarten beziehen und soweit sie sich nicht schon aus der spezielleren Regelung in § 16 AG GlüStV NRW ergeben.…

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2020, 156-158 (Beschluss vom 19.12.2019, 4 B 734/18)

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