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ZFWG 2022, 480
VG Schwerin 
Spielhallenschließungsverfügung ist nach dem GlüStV 2021 nicht kraft Gesetzes sofort vollziehbar (Beschluss vom 10.03.2022, 3 B 245/22 SN)

§ 9 GlüStV 2021 ist nach § 2 Abs. 3 GlüStV 2021 nicht für Spielhallen anwendbar.

VG Schwerin, ZfWG 2022, 480 (Beschluss vom 10.03.2022, 3 B 245/22 SN)

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