Unionsrechtliche Anforderungen an die Errichtung eines Glücksspielmonopols in einem dualen System (Beschluss vom 18.05.2021, C-920/19)
Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einem dualen System der Organisation des Glücksspielmarkts nicht allein deshalb entgegensteht, weil die Werbepraktiken des Monopolisten für Lotterien und Spielbanken darauf abzielen, zu aktiver Teilnahme an den Spielen anzuregen, etwa indem das Spiel verharmlost wird, ihm wegen der Verwendung der Einnahmen für im Allgemeininteresse liegende Aktivitäten ein positives Image verliehen wird oder seine Anziehungskraft durch zugkräftige Werbebotschaften, …
EuGH, ZfWG 2021, 364-370 (Beschluss vom 18.05.2021, C-920/19)
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