Untersagung des Weiterbetriebes einer Altspielhalle wegen Verstoßes gegen Mindestabstandsgebot betreffend Schule (Beschluss vom 26.07.2021, 6 B 262/21)
Für Altspielhallen tritt die glücksspielrechtliche Erlaubnis neben die Erlaubnis nach § 33 i GewO, weil der Erlaubnistatbestand in § 33 i GewO für einen abgegrenzten Teil des Spielhallenrechts durch eine weitere, ausschließlich vom Landesgesetzgeber verantwortete glücksspielrechtliche Erlaubnisregelung ergänzt wird; der gewerberechtliche Erlaubnistatbestand nach der früheren bundesgesetzlichen Regelungskonzeption beinhaltete keine den §§ 25 und 26 GlüStV vergleichbaren Abstandsgebote, …
OVG Sachsen, ZfWG 2022, 112 (Beschluss vom 26.07.2021, 6 B 262/21)
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