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ZFWG 2017, 184
OVG Nordrhein-Westfalen 
Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter bedarf in NRW derzeit keiner glücksspielrechtlichen Erlaubnis (Urteil vom 23.01.2017, 4 A 3244/06)

Das Fehlen einer Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten hindert einen Wettvermittler bis zu einer Änderung der Sach- und Rechtslage, insbesondere solange private Anbieter tatsächlich keine Konzessionen nach § 10a Abs. 2 GlüStV erlangen können und deshalb Vermittlungserlaubnisse in NRW weder mit Aussicht auf Erfolg beantragt werden können noch erteilt werden, nicht daran, …

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2017, 184-189 (Urteil vom 23.01.2017, 4 A 3244/06)

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