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ZFWG 2022, 478
VG Karlsruhe 
Verpflichtung zur Vorlage von Zählwerksausdrucken für Geldspielgeräte in Vergnügungssteuersatzung ist nicht zu beanstanden (Urteil vom 26.01.2022, 4 K 3218/19)

Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Karlsruhe sind den Steueranmeldungen die Zählwerksausdrucke „in vollständiger Form“ beizufügen.

VG Karlsruhe, ZfWG 2022, 478 (Urteil vom 26.01.2022, 4 K 3218/19)

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