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ZFWG 2016, 475
VG Gelsenkirchen 
Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung mangels Gepräge als Schank- und Speisewirtschaft (Beschluss vom 20.11.2014, 7 L 1008/14)

Die SpielV privilegiert ausschließlich Vollgaststätten, also Betriebe, deren Räume durch den Verzehr von Speisen und Getränken geprägt sind. Dieser gaststättentypische Charakter wird nicht durch die Größe der Räume und die Bestuhlung bestimmt; entscheidend ist der Gesamteindruck.

VG Gelsenkirchen, ZfWG 2016, 475 (Beschluss vom 20.11.2014, 7 L 1008/14)

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