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ZFWG 2017, 553
VG Neustadt an der Weinstraße 
Zur Vergnügungssteuerpflicht für in Spielhallen zwecks Nutzung durch die Besucher aufgestellte PCs (Urteil vom 15.03.2017, 1 K 1146/16.NW)

Ein PC, der in einer Spielhalle gegen Entgelt von den Besuchern genutzt werden kann, ist vergnügungssteuerpflichtig, wenn der Spielhallenbetreiber nicht nachprüfbar beweist, dass der PC ausschließlich zur nicht vergnügungssteuerpflichtigen Nutzung geeignet oder genutzt wird.

VG Neustadt an der Weinstraße, ZfWG 2017, 553 (Urteil vom 15.03.2017, 1 K 1146/16.NW)

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