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ZLR 2019, 568
OLG Brandenburg 
3. Oberlandesgericht Brandenburg – “zu jedem Antibiotikum” (Urteil vom 26.02.2019, 6 U 84/18)

Maßgeblich für die Annahme einer krankheitsbezogenen Werbung ist, ob ein rechtlich erheblicher Teil der angesprochenen Verbraucherkreise die Angabe “Zu jedem Antibiotikum” als krankheitsbezogen versteht. Es ist jedoch nicht erkennbar, welche Krankheit mit der Bezeichnung “Zu jedem Antibiotikum” in Bezug genommen werden soll.

OLG Brandenburg, ZLR 2019, 568-580 (Urteil vom 26.02.2019, 6 U 84/18)

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