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ZLR 2020, 693
OVG Rheinland-Pfalz 
4. b). Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz – “Schwefelung von Traubenmost” (Urteil vom 15.10.2019, 6 A 11429/18)

Bei einem aus Traubensaft und Traubenmost bestehenden alkoholfreien Getränk darf dem Traubenmost auch unter Anwendung des Migrationsgrundsatzes des Art. 18 Abs. 1 a) der Verordnung (EG) 1333/2008 kein Schwefeldioxid zugesetzt werden.

OVG Rheinland-Pfalz, ZLR 2020, 693-705 (Urteil vom 15.10.2019, 6 A 11429/18)

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