Meldepflichten der privaten Laboratorien nach § 44 Abs. 4a LFGB – Überlegungen zu Befunden aus der Freigabeanalytik, zu sicher gemachten oder unschädlich entsorgten Pflanzenprodukten sowie zur Europarechtskonformität von § 44 Abs. 4a LFGB
Dass Verantwortliche privater Labore, die keine Lebensmittelunternehmer sind, unter bestimmten Voraussetzungen nicht sichere Lebensmittel an Behörden melden müssen, bleibt ein – vom nationalen Gesetzgeber allerdings gewollter – Fremdkörper im System des Lebensmittelrechts. Der Beitrag, der auf einem Vortrag auf dem Deutschen Lebensmittelrechtstag in Wiesbaden basiert, beschäftigt sich mit der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zu der Meldepflicht in § 44 Abs.…
Grube, ZLR 2023, 447-456
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