Neue Koalition, neue Chancen: Was die Lebensmittelwirtschaft jetzt von der neuen Bundesregierung erwartet
Nach einem sehr spannenden Wahlabend, an dem sich erst spät in der Nacht die potenzielle neue Koalitionskonstellation Schwarz-Rot (von einer “Großen Koalition” kann man ja kaum noch sprechen) herauskristallisierte, laufen nunmehr die Gespräche zwischen CDU/CSU und SPD über die Bildung einer neuen Bundesregierung. Es ist zu hoffen, dass diese Gespräche relativ zeitnah zur Konstituierung einer inhaltlich wie personell gut aufgestellten und stabilen Bundesregierung führen, um den zahlreichen nationalen, europäischen und globalen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können. Sehr erfreulich mit Blick auf die Bundestagswahl ist in jedem Fall die ausgesprochen hohe Wahlbeteiligung von 82,5 %, auf die die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und der Lebensmittelverband Deutschland mit ihrer Kampagne “Lieber Wählen” selbst aktiv hingearbeitet haben.
Während im aktuellen Wahlprogramm von CDU und CSU die spezifischen Fachthemen der Lebensmittelwirtschaft (mit Ausnahme der Landwirtschaft) eher stiefmütterlich behandelt werden und die generelle wirtschaftspolitische Ausrichtung “Stärkung der Wirtschaft, Innovationsförderung sowie Bürokratieabbau” im Vordergrund steht, finden sich im “Regierungsprogramm” der SPD einige Ankündigungen zu Fachthemen, die die Branche schon in der letzten Legislaturperiode intensiv beschäftigt haben. So will sich die SPD in allen Bildungseinrichtungen für eine gute und kostenfreie Verpflegung einsetzen. Dabei kündigt sie an, die Empfehlungen des Bürgerrats zum Thema “Ernährung im Wandel” beachten zu wollen. Gemeinsam mit den Ländern möchte die SPD dafür sorgen, dass alle Kita-Kinder sowie alle Schülerinnen und Schüler in den Einrichtungen ein gesundes und kostenloses Mittagessen erhalten. Ferner strebt die SPD strengere Regulierungen, Werbebeschränkungen und Altersgrenzen für Energy Drinks, Alkohol, Einweg-Zigaretten und neuartige Nikotinprodukte an. Zusätzlich will sie mit Aufklärungskampagnen und präventiven Maßnahmen in Schulen “das Bewusstsein für die Gefahren stärken”. Um den Zucker-, Salz- und Fettgehalt in Lebensmitteln zu reduzieren, will die SPD verbindliche Ziele festlegen und ökonomische Anreize für “weniger gesundheitsschädliche” Produkte – über eine Herstellerabgabe für zuckerhaltige Getränke – setzen. Andererseits betont aber auch die SPD, “mit klaren Rahmenbedingungen und einem echten Investitionsturbo ein Wachstumsumfeld für die Unternehmen schaffen zu wollen. Deutschland brauche ein Jahrzehnt zukunftsfähiger Innovationen und Investitionen”. Gerade diese wirtschaftspolitischen Aussagen könnten und sollten gute gemeinsame Koordinaten für die Ausgestaltung des Koalitionsvertrages sein.
Nach den in diese Richtung gehenden Ankündigungen der neu konstituierten EU-Kommission, die erfreulicherweise schon in der Ende Februar 2025 vorgestellten Vi-
Dies würde einer der politischen Kernforderungen des Lebensmittelverbands entsprechen, die er sowohl im Vorfeld der Europawahl 2024 wie auch der Bundestagswahl 2025 klar adressiert hat. Danach muss alles dafür getan werden, die mittelständisch strukturierte deutsche Lebensmittelwirtschaft im europäischen und internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu halten und darüber hinaus die Versorgungssicherheit wie die Produktvielfalt dauerhaft zu gewährleisten. Der Lebensmittelverband betont immer wieder, dass der Wandel zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen ohne innovative, wettbewerbsfähige und wirtschaftlich starke Unternehmen nicht gelingen kann. Mehr Nachhaltigkeit muss daher für alle, gerade auch für die mittelständischen Unternehmen wirtschaftlich leistbar sein. Der Erfolg und die Zeitachse der zweifellos richtigen Umstellung auf (noch) nachhaltigere Lebensmittelsysteme dürfte deshalb entscheidend von der Ausgestaltung gerade der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Insoweit kann die künftige Bundesregierung mit dem Koalitionsvertrag wichtige unterstützende Akzente setzen.
Vor diesem Hintergrund sollten sowohl die bestehenden (lebensmittelrechtlichen) Regelungen, als auch sämtliche neuen Regelungsvorhaben stärker daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen sie auf die internationale Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen, vor allem der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU's), haben. Im Rahmen der notwendigen Folgenabschätzungen müssen – wie in der Vision der Kommission für Landwirtschaft und Ernährung ausdrücklich vorgesehen – die angekündigten Realitäts- und Praktikabilitätschecks tatsächlich durchgeführt werden, um gerade auch potenzielle wirtschaftliche Auswirkungen für Unternehmen bereits im Vorfeld besser absehen und darauf reagieren zu können. Unabhängig davon sollten als schnellere, zielführendere und angemessenere Alternative zu einer Regulierung in hoher Detailtiefe immer auch die Förderung freiwilliger Maßnahmen oder mögliche Selbstverpflichtungen als Lösung in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus muss die neue Bundesregierung auf EU-Ebene aktiv daran mitwirken, unangemessene bürokratische oder zeitaufwendige und daher innovationshemmende Verfahrenshürden abzubauen. Beispiele hierfür sind die überlange Dauer von Novel-Food-Zulassungen, die geplanten ausufernden Zertifizierungsanforderungen für Grüne Werbeaussagen, das überzogen restriktive Zulassungsregime von gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben und der noch immer offene Regulierungsansatz für neue genomische Techniken.
Ergänzend dazu ist die weitere Stärkung des Binnenmarktes Grundvoraussetzung für mehr Nachhaltigkeit, eine hohe Versorgungssicherheit, gleiche Wettbewerbsbe-
Ferner müssen die politischen Entscheidungsträger auf europäischer wie nationaler Ebene vor allem die zahlreichen Zielkonflikte, z. B. zwischen Nachhaltigkeit, Versorgungs- und Lebensmittelsicherheit sauber herausarbeiten und ressortübergreifend durch eine faktenbasierte Gewichtung bzw. Priorisierung kollidierender Ziele lösen. So ist das Lebensmittelrecht zum Beispiel bislang nicht darauf ausgerichtet, das Nachhaltigkeitsziel einer Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle als eigenständigen Abwägungsfaktor bei der Ausgestaltung neuer oder Änderung bestehender Rechtsakte zu berücksichtigen. Dies muss von den Regelungsgebern künftig als neues, abwägungsrelevantes Ziel anerkannt und bei der Festlegung des gesellschaftlich akzeptierten Risikos, bei der Evaluierung aller Regelungen im Rahmen von Risiko-Nutzen-Analysen und bei der Festsetzung von Übergangsfristen mitberücksichtigt werden. Unabhängig davon wäre es hilfreich, die 2024 dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten gutachterlichen Empfehlungen zur Änderung des geltenden Rechtsrahmens zur Erleichterung der Abgabe von verzehrfähigen Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln baldmöglichst aufzugreifen und mittels einer politisch mehrheitsfähigen rechtlichen Ausgestaltung umzusetzen.
Generell sollte die neue Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode wieder stärker auf marktbezogene Ansätze wie Transparenz, verständliche Kennzeichnung und wissenschaftsbasierte Aufklärung setzen statt auf lenkende staatliche Eingriffe in den Markt, wie Eingriffe in die Rezepturhoheit der Unternehmen, Werbe- und Vermarktungsverbote oder Lenkungssteuern auf bestimmte Lebensmittel. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen eigenverantwortliche und bewusste Entscheidungen bei der Auswahl ihrer Lebensmittel ohne staatliche Bevormundung treffen können. Dafür benötigen sie in erster Linie ausreichende Informationen und das Verständnis, diese einzuordnen.
Es wäre aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft sehr wünschenswert, wenn die vorgenannten Eckpunkte als “Leitplanken” im Koalitionsvertrag Berücksichtigung finden würden, um die von beiden potenziellen Koalitionspartnern angestrebte Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu unterstützen. Dies bedingt aber auch, dass sich die künftige Bundesregierung aktiv und mitgestaltend in die Beratungen auf europäischer Ebene einbringt, da zu vielen lebensmittelpolitischen wie lebensmittelrechtlichen Fragestellungen dort die entscheidenden Weichenstellungen vorgenommen werden. Schließlich gilt es, die Lebensmittelwirtschaft künftig wieder stärker im Vorfeld von europäischen Regelungsverfahren oder politischen Initiativen auf na-
Insgesamt bedarf es in der kommenden Legislaturperiode eines offenen, faktenbasierten Dialogs zwischen Politik, Fachressorts und Lebensmittelwirtschaft, um das gemeinsame Ziel einer starken, nachhaltig arbeitenden und international wettbewerbsfähigen Lebensmittelwirtschaft zu fördern und damit gleichzeitig einen Beitrag zur dauerhaften Gewährleistung der Versorgungssicherheit für den deutschen Lebensmittelmarkt zu leisten.
Rechtsanwalt Dr. Marcus Girnau, Berlin