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ZNER 2017, 497
VG Arnsberg 
10. Windenergie: Einführung des Interimsverfahrens (verneint) (Urteil vom 17.10.2017, 4 K 2130/16)

Für die Schallausbreitung von Windenergieanlagen betreffende Prognoserechnungen ist – nach wie vor – das alternative Verfahren nach DIN ISO 9613-2 anzuwenden und nicht das sogenannte Interimsverfahren. Der aktuelle LAI-Beschluss vom 05./06. September 2017 ändert daran nichts.

VG Arnsberg, ZNER 2017, 497-504 (Urteil vom 17.10.2017, 4 K 2130/16)

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