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ZNER 2017, 401
BVerwG 
14. Planfeststellung 380 kV „Westküstenleitung“; Kosten als Abwägungsbelang (Urteil vom 22.06.2017, 4 A 18.16)

Bei der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Höchstspannungsfreileitung sind die zu erwartenden Kosten in der Abwägung zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn sie einen privaten Vorhabenträger belasten.

BVerwG, ZNER 2017, 401-404 (Urteil vom 22.06.2017, 4 A 18.16)

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