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ZNER 2018, 190
FG Berlin-Brandenburg 
16. Notwendige Nebeneinrichtungen zur Stromerzeugung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG (Urteil vom 10.01.2018, 1 K 1142/16)

Strom, der in der Transformations- bzw. Umspannanlage einer PV-Anlage für die Transformation des Niederspannungs-Wechselstroms auf die für das öffentliche Energieversorgungsnetz erforderliche Mittel- bzw. Hochspannung verwendet wird, ist zur Stromerzeugung entnommen worden und daher gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG von der Stromsteuer befreit.

FG Berlin-Brandenburg, ZNER 2018, 190-194 (Urteil vom 10.01.2018, 1 K 1142/16)

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