17. Voraussetzungen einer Drittanfechtungsklage nach § 4 Abs. 1 UmwRG (Beschluss vom 03.11.2016, 12 ME 131/16)
Seine nach § 903 Satz 1 BGB bestehende Nutzungsbefugnis vermittelt dem Eigentümer eines im Einwirkungsbereich fremder Windenergieanlagen belegenen Grundstücks nur dann die Antragsbefugnis für Rechtsbehelfe gegen den Sofortvollzug der Anlagengenehmigung, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Grundstücksnutzung dergestalt qualifiziert nachteilig betroffen wird, dass eine rechtliche Einordnung dieser Betroffenheit als schädliche Umwelteinwirkung, …
OVG Lüneburg, ZNER 2016, 499 (Beschluss vom 03.11.2016, 12 ME 131/16)
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