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ZNER 2018, 489
OVG Münster 
30. Betriebsuntersagung eines Kraftfahrzeugs Sofortvollzugsanordnung trotz nicht individualisierbarem Beitrag an Gesamtemission – gleichartige Fallgruppe (Beschluss vom 17.08.2018, 8 B 548/18)

Bei gleichartig gelagerten Sachverhalten wie der Anordnung eines Software-Updates zur Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Diesel-Fahrzeugen genügt eine weitgehend typisierende, grundsätzlich auf vergleichbare Fälle übertragbare Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO.

OVG Münster, ZNER 2018, 489 (Beschluss vom 17.08.2018, 8 B 548/18)

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