4. Zum Umfang des Preisänderungsrechts des Grundversorgers in ergänzender Vertragsauslegung [Nur Leitsätze] (Urteil vom 06.04.2016, VIII ZR 71/10)
a) Den Vorschriften des § 4 Abs. 1, 2 AVBGasV und des § 5 Abs. 2 GasGVV aF kann ein gesetzliches Preisanpassungsrecht des Gasgrundversorgers für die Zeit ab dem 1. Juli 2004 – dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Gas-Richtlinie 2003/55/EG – nicht (mehr) entnommen werden, weil eine solche Auslegung nicht mit den Transparenzanforderungen des Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A dieser Richtlinie vereinbar ist; jedoch ergibt sich aus der gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, …
BGH, ZNER 2016, 235 (Urteil vom 06.04.2016, VIII ZR 71/10)
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