4. Zur Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung gemäß § 28 Ziff. 6 Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) i.V.m. Ziff. 2 der Anlage 4 zur KoV [Nur Leitsatz] (Beschluss vom 06.12.2017, VI-3 Kart 137/16 (V))
§ 28 Ziff. 6 Unterabs. 2 i.V.m. Ziff. 2 der Anlage 4 zur Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) in der seit dem 01.04.2017 geltenden Fassung, wonach der Marktgebietsverantwortliche in begründeten Fällen bei Neuabschluss eines Bilanzkreisvertrages eine pauschale Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 EUR verlangen kann, stellt eine zulässige Netzzugangsbedingung dar.
OLG Düsseldorf, ZNER 2018, 142-143 (Beschluss vom 06.12.2017, VI-3 Kart 137/16 (V))
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