8. Anwendung der Festlegung BK4-12/656 auf eine genehmigte Investitionsmaßnahme [Nur Leitsatz] (Beschluss vom 04.05.2017, VI-3 Kart 16/16 (V))
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die bestandskräftige Festlegung BK4-12/656 nicht aufzuheben, sondern auf die genehmigte Investitionsmaßnahme anzuwenden, ist im Hinblick auf das der Behörde eingeräumte Rücknahmeermessen ermessensfehlerhaft, wenn der Behörde die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, wonach die Vorgabe, im Rahmen der Berechnung der Kapital- und Betriebskosten für Neuanlagen für das erste Jahr der Kostenwirksamkeit den Jahresanfangsbestand der kalkulatorischen Restwerte des Sachanlagevermögens mit Null anzusetzen, …
OLG Düsseldorf, ZNER 2017, 375 (Beschluss vom 04.05.2017, VI-3 Kart 16/16 (V))
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