8. Begriff der Umstrukturierungsmaßnahme i.S. von § 23 Abs. 1 S. 2 ARegV Genehmigung des Aufbaus eines eigenen Prozessdatennetzes für ein Elektrizitätsübertragungsnetz als Investitionsmaßnahme gem. § 23 Abs. 1 ARegV [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 15.11.2017, VI-3 Kart 60/16 (V))
Der Anerkennung als Umstrukturierungsmaßnahme steht nicht entgegen, dass es sich um eine vom Übertragungsnetz losgelöste, nicht die Primärtechnik betreffende Investition handelt. Die Definition der Umstrukturierungsmaßnahme im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 1 ARegV beschränkt den Anwendungsbereich gerade nicht auf die zum eigentlichen Übertragungsnetz gehörenden, sondern erfasst sämtliche Parameter, …
OLG Düsseldorf, ZNER 2018, 65 (Beschluss vom 15.11.2017, VI-3 Kart 60/16 (V))
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