8. Erfolgloser Eilantrag auf Unterlassung der Veröffentlichung von Vergleichs- bzw. Strukturparametern sowie Aufwandsparametern der Betreiberin eines Gasverteilernetzes durch die Bundesnetzagentur [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 16.07.2018, VI-3 Kart 683/18 (V))
Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung fehlt eine Ermächtigungsgrundlage für die Veröffentlichung der bei der Kostentreiberanalyse verwendeten netzbetreiberindividuellen Vergleichs- bzw. Strukturparameter sowie der Aufwandsparameter des Effizienzvergleichs für die 3. Regulierungsperiode Gas durch die Bundesnetzagentur.
OLG Düsseldorf, ZNER 2018, 426 (Beschluss vom 16.07.2018, VI-3 Kart 683/18 (V))
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