Anforderungen an die Unterrichtung von Haushaltskunden über beabsichtigte Preisänderungen bei Sonderkundenverträgen (Transparenzgebot) (Urteil vom 21.12.2022, VIII ZR 200/20)
a) (Auch) Bei Gaslieferverträgen außerhalb der Grundversorgung hat der Energieversorger für die Einhaltung der Transparenzanforderungen gemäß § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG aF in der Unterrichtung des Haushaltskunden über eine beabsichtigte Preisänderung Anlass, Voraussetzungen und Umfang dieser Preisänderung mitzuteilen. Dabei sind nicht lediglich der bisherige und der neue Gesamtpreis anzugeben. …
BGH, ZNER 2023, 143 (Urteil vom 21.12.2022, VIII ZR 200/20)
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