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ZNER 2019, 442
BGH 
Anwendbarkeit des § 23 Abs. 7 ARegV auf Investitionen in die Ebenen der Höchstspannung und der Umspannung von Höchstspannung zu Hochspannung (Beschluss vom 09.07.2019, EnVR 6/18)

§ 23 Abs. 7 ARegV ist auf Investitionen in die Ebenen der Höchstspannung und der Umspannung von Höchst- zu Hochspannung nicht entsprechend anwendbar.

BGH, ZNER 2019, 442-444 (Beschluss vom 09.07.2019, EnVR 6/18)

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