Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Betrieb von Gasverteilernetzen; Festsetzung von Erlösobergrenzen; Anforderungen an einen Effizienzvergleich; Auswahl von Vergleichsparametern ([unbekannt] vom 12.05.2022, VI-5 Kart 6/21)
Eine vollständige Fehlerfreiheit der Datengrundlage des bundesweiten Effizienzvergleichs und der sich aus ihm ergebenden Effizienzvorgaben der Netzbetreiber – hier: der Betreiber von Gasverteilernetzen für die dritte Regulierungsperiode – ist schon systembedingt nicht zu erreichen, weil die Regulierungsbehörde nach den Vorgaben der ARegV auf die ihr von den Netzbetreibern zu übermittelnden Daten angewiesen ist und lediglich bei etwaigen Unplausibilitäten auf Korrektur drängen kann.…
OLG Düsseldorf, ZNER 2022, 392 ([unbekannt] vom 12.05.2022, VI-5 Kart 6/21)
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