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ZNER 2021, 495
BFH 
Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG ([unbekannt] vom 24.06.2021, VII R 26/19)

NV: Für eine Entlastungsberechtigung nach § 9b Abs. 3 StromStG ist es erforderlich, dass der verwendete Strom von dem Unternehmen des produzierenden Gewerbes, das den Antrag gestellt hat, selbst zu eigenbetrieblichen Zwecken entnommen wird.

BFH, ZNER 2021, 495-497 ([unbekannt] vom 24.06.2021, VII R 26/19)

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