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ZNER 2024, 416
OLG Frankfurt a. M. 
Eilbedürftigkeit eines Netzanschlusses einer Photovoltaik-Anlage (Sonstiges vom 21.05.2024, 11 U 12/24)

§ 83 Abs. 2 EEG entbindet den Anlagenbetreiber zwar von der Darlegung des Eilbedürfnisses. Das Eilbedürfnis kann aber durch besondere Umstände erschüttert werden. Die besonderen Umstände müssen deutlicher zum Vorschein treten, als in den von § 12 Abs. 2 UWG erfassten Fällen, wo in der Regel nur ein „Zuwarten“ von ca. 4 – 6 Wochen nach Kenntnis des Wettbewerbsverstoßes noch als nicht dringlichkeitsschädlich angesehen wird.…

OLG Frankfurt a. M., ZNER 2024, 416-418 (Sonstiges vom 21.05.2024, 11 U 12/24)

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