Grundstücksbegriff und unmittelbare räumliche Nähe i. R. d. Anlagenzusammenfassung (Votum vom 05.09.2023, 2022/14-II)
Der BGH hat am 14. Juli 2020 unter dem Aktenzeichen XIII ZR 12/19 entschieden, dass zur Auslegung der Begriffe des Grundstücks und der unmittelbaren räumlichen Nähe aus § 24 Abs. 1 EEG 2014 wesentlichen Erwägungen der Empfehlung 2008/49 der Clearingstelle vom 14. 09. 2009 nicht zu folgen ist. Nicht mehr zur Auslegung des Begriffs der sonst unmittelbar räumlichen Nähe sind die widerlegliche Vermutung und der Kriterienkatalog der Empfehlung 2008/49 der Clearingstelle heranzuziehen.…
Clearingstelle EEG-KWKG, ZNER 2023, 570 (Votum vom 05.09.2023, 2022/14-II)
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