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ZNER 2024, 284
OVG Saarland 
Immissionsschutzrechtliche Stilllegungsanordnung gegen WEA (Beschluss vom 14.05.2024, 2 B 75/24)

Rechtsgrundlage einer eine Windenergieanlage betreffenden Stilllegungsanordnung ist § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG, wenn der Betreiber die Voraussetzungen für den Eintritt einer im Genehmigungsbescheid enthaltenen sog. aufschiebenden Bedingung nicht erfüllt und diese demnach ohne die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung betrieben wird.

OVG Saarland, ZNER 2024, 284-288 (Beschluss vom 14.05.2024, 2 B 75/24)

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