Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers geschützter Flächen ([unbekannt] vom 17.02.2021, 7 C 3.20, 5 LB 3/19, 6 A 56/13)
Der Eigentümer von Grundstücken, die in einem Natura 2000-Gebiet liegen, ist im Rahmen eines Nachbarrechtsstreits nicht berechtigt einen Verstoß gegen die zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 S. 7) – FFH-RL – erlassenen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu rügen (Fortführung von BVerwG, …
BVerwG, ZNER 2021, 281-284 ([unbekannt] vom 17.02.2021, 7 C 3.20, 5 LB 3/19, 6 A 56/13)
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