Kein Recht der Regulierungsbehörden zur Veröffentlichung von unternehmensbezogenen Daten eines Netzbetreibers, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind (Beschluss vom 11.12.2018, EnVR 1/18)
§ 21a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EnWG ermächtigt nur zur Veröffentlichung von solchen unternehmensbezogenen Daten eines Netzbetreibers, die keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 71 EnWG i. V. m. § 30 VwVfG sind. Aufgrund dessen ist die Veröffentlichung der in § 31 Abs. 1 Nr. 3, 6 bis 11 und insoweit nur in Bezug auf die Aufwands- und Vergleichsparameter Nr. 4 ARegV genannten Daten unzulässig.…
BGH, ZNER 2019, 112-118 (Beschluss vom 11.12.2018, EnVR 1/18)
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