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ZNER 2020, 534
OLG Düsseldorf 
Keine Pflicht für Netzbetreiber, einem Betreiber nachgelagerter Netze mit dezentralen Erzeugungsanlagen Reservekapazitäten anzubieten ([unbekannt] vom 28.10.2020, 3 Kart 842/19)

Die einschlägigen Vorgaben des sowie der StromNEV bzw. StromNZV verpflichten einen Netzbetreiber nicht, einem nachgelagerten Netzbetreiber, an dessen Netz dezentraler Erzeugungsanlagen angeschlossen sind, die Buchung sog. Netzreservekapazität anzubieten.

OLG Düsseldorf, ZNER 2020, 534 ([unbekannt] vom 28.10.2020, 3 Kart 842/19)

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