Konkretisierung der Planvorstellungen bei Zurückstellung eines Windenergievorhabens ([unbekannt] vom 06.09.2022, 22 D 53/22.AK)
§ 15 Abs. 3 BauGB ist ein Sicherungsinstrument für eine im Werden befindliche Konzentrationszonenplanung und soll den Schutz der Planungshoheit der Gemeinde verbessern. Die Vorschrift kann und darf dabei nur eine bestimmte Planung, nicht aber allgemein die Planungsmöglichkeit der Gemeinde oder den Planungsprozess als solchen schützen. Das Maß der erforderlichen Konkretisierung der zu sichernden Planung ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Einzelfallumstände zu bestimmen.…
OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2022, 513-516 ([unbekannt] vom 06.09.2022, 22 D 53/22.AK)
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