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ZNER 2021, 429
OVG Lüneburg 
Normenkontrollverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit des Flächennutzungsplanes (Windenergie) ([unbekannt] vom 24.06.2021, 12 KN 191/20)

Werden in der Bekanntgabe der Genehmigung eines Flächennutzungsplans, dessen Darstellungen eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB haben sollen, nur die zur Nutzung der Windenergie vorgesehenen „Positivflächen“ als Geltungsbereich des Plans bezeichnet, so führt eine solche Bekanntmachung nicht zum Lauf der Rügefrist nach § 215 BauGB.

OVG Lüneburg, ZNER 2021, 429 ([unbekannt] vom 24.06.2021, 12 KN 191/20)

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