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ZNER 2020, 31
OLG Düsseldorf 
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11. 09. 2019 – VI-3 Kart 486/18 (V) (Beschluss vom 11.09.2019, 3 Kart 486/18)

Die Änderungsfestlegung der BNetzA vom 29. 11. 2017 zu §§ 19 Abs. 2 und 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV ist rechtswidrig.

OLG Düsseldorf, ZNER 2020, 31 (Beschluss vom 11.09.2019, 3 Kart 486/18)

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