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ZNER 2022, 271
OLG Düsseldorf 
Rechtswidrigkeit der Festlegung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (gsP) ([unbekannt] vom 16.03.2022, VI-3 Kart 169/19)

Die Bundesnetzagentur hat den ihr bei der Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode zustehenden weiten Beurteilungsspielraum durch die Einbeziehung des Jahres 2006 in den bei der Törnqvist-Methode zugrunde gelegten Betrachtungszeitraum (sog. Stützintervall) rechtsfehlerhaft ausgefüllt.

OLG Düsseldorf, ZNER 2022, 271-281 ([unbekannt] vom 16.03.2022, VI-3 Kart 169/19)

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