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ZNER 2019, 135
BVerwG 
Reichweite von Normenkontrollentscheidungen im Zusammenhang mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (Urteil vom 13.12.2018, 4 CN 3.18)

§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verlangt für die Ausschlusswirkung nicht, dass ausschließlich Flächen für jedenfalls drei Windenergieanlagen dargestellt werden. Flächen, die weniger Anlagen aufnehmen können, sind daher nicht stets als harte Tabuzonen bei der gesamträumlichen Planung auszuscheiden.

BVerwG, ZNER 2019, 135-137 (Urteil vom 13.12.2018, 4 CN 3.18)

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