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ZNER 2020, 227
BGH 
Rügepflichten bei der Vergabe von Wegekonzessionen (Stromnetz Steinbach) (Urteil vom 28.01.2020, EnZR 116/18)

a) Wendet der am Stromnetz der Gemeinde bisher Nutzungsberechtigte gegen den Übereignungsanspruch des neuen Energieversorgungsunternehmens nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG die Nichtigkeit des Konzessionsvertrags ein, trägt er für die Voraussetzungen dieser Einwendung die Darlegungs- und Beweislast.

BGH, ZNER 2020, 227-231 (Urteil vom 28.01.2020, EnZR 116/18)

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