Sanktion bei Meldepflichtverstoß ([unbekannt] vom 14.12.2021, XIII ZR 1/21, 6 U 73/19, 6 O 494/18)
a) Nach § 100 Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b, Abs. 2 Satz 2 und 3 EEG 2017 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2018 gilt bei Verstößen gegen die Meldepflicht auch für vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommene Anlagen zur Solarstromerzeugung die abgemilderte Sanktion des § 52 Abs.…
BGH, ZNER 2022, 385-392 ([unbekannt] vom 14.12.2021, XIII ZR 1/21, 6 U 73/19, 6 O 494/18)
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