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ZNER 2023, 37
LG Berlin 
Stromversorger darf Abschlag nicht ohne Preiserhöhung anheben (Urteil vom 01.09.2022, 52 O 117/22)

Nach § 3 UWG handelt ein Stromversorger unlauter i. S. v. § 5 Abs. 1 UWG, wenn er vom Kunden eine erhöhte Abschlagszahlung verlangt, obwohl der Vorversorger seinen Strompreis nicht angehoben hat.

LG Berlin, ZNER 2023, 37-38 (Urteil vom 01.09.2022, 52 O 117/22)

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