Technologiebonus bei ORC-Anlagen nach dem EEG 2004 (Urteil vom 04.09.2019, 4 O 1049/17)
Besteht eine Anlage im Sinne des EEG neben einer ORC-Einheit noch aus weiteren Blockheizkraftwerken, so ist der Technologiebonus in Höhe von zwei Cent pro Kilowattstunde nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 nicht nur auf den in der ORC-Einheit erzeugten, sondern für den gesamten in der Anlage erzeugten Strom zu zahlen, solange im Grundsatz ein Förderanspruch für die Anlage nach dem anzuwendenden Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht und solange in der Anlage eine ORC-Einheit betrieben wird.…
LG Kassel, ZNER 2020, 117-119 (Urteil vom 04.09.2019, 4 O 1049/17)
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