Veränderungssperre für ausgedehnte Außenbereichsflächen zur vorläufigen Verhinderung von Windenergievorhaben ([unbekannt] vom 23.06.2020, 2 B 581/20.NE)
Zielt der Bebauungsplan nicht auf die Festsetzung eines bestimmten Gebietstyps nach der Baunutzungsverordnung, sondern soll er sich auf sonstige Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB beschränken, ist ein hinreichender Konkretisierungsgrad mit Blick auf § 14 Abs. 2 BauGB erst dann erreicht, wenn sich den Planungsvorstellungen ein hinreichend konkreter Gebietsbezug dergestalt entnehmen lässt, …
OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2020, 346-349 ([unbekannt] vom 23.06.2020, 2 B 581/20.NE)
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