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ZNER 2020, 414
BVerfG 
Verfassungswidrigkeit des WindSeeG wegen fehlender Ausgleichsregelung (Beschluss vom 30.06.2020, 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17)

Art. 14 Abs. 1 GG schützt unter Umständen das Vertrauen in den Bestand der Rechtslage als Grundlage von Investitionen in das Eigentum. Das setzt aber eine eigentumsfähige Rechtsposition voraus.

BVerfG, ZNER 2020, 414-419 (Beschluss vom 30.06.2020, 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17)

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