Voraussetzungen für die Steuerbefreiung für Strom, der zur Stromerzeugung und Aufrechterhaltung der Fähigkeit Strom zu erzeugen verwendet wirdRWE Power; Vorabentscheidungsersuchen Stromerzeugung, Steuerbefreiung, Tagebau, Kraftwerksbetrieb (Urteil vom 09.03.2023, C-571/21)
Art. 14 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung für „elektrischen Strom, der zur Stromerzeugung verwendet wird“, …
EuGH, ZNER 2023, 131-135 (Urteil vom 09.03.2023, C-571/21)
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