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ZNER 2020, 422
BGH 
Zum Verständnis des § 10a ARegV (Kapitalkostenaufschlag I) (Beschluss vom 05.05.2020, EnVR 59/19, 3 Kart 165/17)

a) Für Kapitalkosten, die zwischen dem Basisjahr der dritten Regulierungsperiode und deren Beginn entstanden sind, kann kein Kapitalkostenaufschlag genehmigt werden.

BGH, ZNER 2020, 422-429 (Beschluss vom 05.05.2020, EnVR 59/19, 3 Kart 165/17)

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