Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Vergrämung der Haselmaus von Eingriffsflächen (Beschluss vom 05.01.2023, 9 B 234/22.T)
Zur Vergrämung der Haselmaus kann im Einzelfall von einer vorherigen Aufwertung des Umfelds einer Windenergieanlage im Wald unter anderem abgesehen werden, wenn allein schon die fortschreitende Sukzession dazu führt, dass sich in dem angrenzenden Bereich geeignete Habitatstrukturen für diese Art entwickeln. Hierfür bedarf es konkreter und nachvollziehbarer fachgutachterlicher Feststellungen im Rahmen der Eingriffsplanung des Vorhabenträgers.…
VGH Kassel, ZNER 2023, 41 (Beschluss vom 05.01.2023, 9 B 234/22.T)
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